Bewerbung als Aussteller

1. Antragssteller

2. Infrastruktur und Kosten
(Standgebühr: 0€/ Hüttenmiete: 0€ / Auf-/Abbau/Logistik 0€)
(Standgebühr: 0€/ Hüttenmiete: 0€ / Auf-/Abbau/Logistik 0€)
(Standgebühr: 0€/ Hüttenmiete: 700€ / Auf-/Abbau/Logistik 300€)
(Standgebühr: 0€/ Hüttenmiete: 1400€ / Auf-/Abbau/Logistik 600€)
(Für Gastronomie und Süßwaren gelten abweichende Preise, bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular zukommen, wir melden uns dann bei Ihnen)
(Anschlusskosten einmalig: 125€)
(1 x 230V Anschluss ist Minimum)
(Anschlusskosten einmalig: 250€)
(Anschlusskosten einmalig: 500€)
(Anschlusskosten einmalig: 750€)
Strom auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten
(Abrechnung Strom pauschal: jedes Kilowatt Geräteleistung 60€ für die Gesamtdauer des Marktes, also mind. 180€)
Für Gastronomen empfehlen wir nach Rücksprache mit dem Landratsamt folgendes Equipment einzusetzen:
- eine mobile Handwaschgelegenheit mit:
- fließend warmem Wasser (z. B. heizbarer Glühweinkessel mit Hahn)
- Flüssigseife und Einmalhandtücher oder Küchenrolle
- Verschließbares Behältnis für Abwasser

(Alle Preise zzgl. 19% USt. )

Es werden pro Stunde und Helfer 12 € bezahlt. Diese werden mit der Standgebühr verrechnet. Der Veranstalter behält sich die Auswahl und die Einsatzzeiten des entsprechenden Personals vor. Der Aussteller (Aufbauhelfer) hat kein automatisches Recht auf die Gewährleistung von Arbeitsstunden.

3. Warenangebot
Genaue Beschreibung der zum Verkauf vorgesehenen Waren (wenn nötig bitte gesonderte Anlage nutzen): Bei allen Gastronomen: Auflistung des kompletten Speise- / Getränkeangebotes. Bei Glühweinständen: Bitte geben Sie zusätzlich die Herkunft und den Produzenten des Weines an.

Auflistung der Produkte, inkl. Angabe des prozentualen Anteils am Sortiment bei den fünf Hauptprodukten:
(1/3 der Verkaufsfläche muss zwingend für die Vorführung freigehalten werden)
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung als Gastronom, dass nur einheitliche Tassen des Veranstalters eingesetzt werden (Pfandsystem). Reinigung der Tassen erfolgt über eine zentrale Spülstation (Selbstkosten werden auf alle Gastronomen umgelegt). Die Tassen stellt der Veranstalter zur Verfügung. Alkoholische Getränke dürfen nur an Bars verkauft werden.

4.Referenzen